Kinder- und Jugendschutzkonzept
Stand: 01.01.2026
Geltungsbereich: Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept gilt für alle Angebote, Veranstaltungen und Räumlichkeiten der TSG BONN sowie für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen.
1. Grundhaltung und Zielsetzung
Die TSG BONN übernimmt Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder und Jugendlichen. Unser Ziel ist es, ihnen einen sicheren Ort für Sport, persönliche Entwicklung und soziale Teilhabe zu bieten. Wir treten entschieden jeder Form von Gewalt, Diskriminierung, Grenzverletzung und Missbrauch entgegen.
Dieses Schutzkonzept orientiert sich an den Vorgaben des Fußball-Verbandes Mittelrhein (FVM) sowie an den gesetzlichen Grundlagen (§§ 8a, 72a SGB VIII).
2. Rechtliche Grundlagen
-
Kinder- und Jugendschutzgesetz (KJSG)
-
Sozialgesetzbuch VIII (§ 8a, § 72a)
-
Präventionsleitlinien des Fußball-Verbandes Mittelrhein (FVM)
-
Ehrenkodex des Landessportbundes NRW
3. Definition von Gewalt
Gewalt kann in unterschiedlichen Formen auftreten:
-
Körperliche Gewalt (z. B. Schlagen, Festhalten)
-
Psychische Gewalt (z. B. Beleidigungen, Bloßstellen)
-
Sexualisierte Gewalt (verbale, nonverbale oder körperliche Übergriffe)
-
Vernachlässigung (z. B. Aufsichtspflichtverletzungen)
-
Digitale Gewalt (z. B. beleidigende Nachrichten, unerlaubte Foto- oder Videoaufnahmen)
4. Verhaltenskodex für Trainer:innen, Betreuer:innen und Mitarbeitende
Alle im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen der TSG BONN verpflichten sich:
-
Kinder und Jugendliche respektvoll, wertschätzend und altersgerecht zu behandeln
-
körperliche Nähe nur im sportlich notwendigen und pädagogisch angemessenen Rahmen zuzulassen
-
keine Einzeltrainings oder Einzelgespräche in abgeschlossenen Räumen ohne Transparenz
-
keine privaten Geschenke oder besondere Bevorzugungen zu gewähren
-
keine Kommunikation mit Kindern/Jugendlichen über private Social-Media-Accounts
-
Vorbildfunktion in Sprache, Verhalten und Auftreten wahrzunehmen
Alle Trainer:innen und Betreuer:innen unterzeichnen den Ehrenkodex des LSB NRW.
5. Personalauswahl und Qualifizierung
Die TSG BONN stellt sicher, dass:
-
alle Trainer:innen und Betreuer:innen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen (§ 72a SGB VIII)
-
neue Mitarbeitende vor Beginn ihrer Tätigkeit über dieses Schutzkonzept informiert werden
-
regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungen zum Thema Kinder- und Jugendschutz stattfinden
6. Präventionsmaßnahmen im Vereinsalltag
-
Transparente Trainingsstrukturen (z. B. offene Trainingszeiten, Anwesenheit mehrerer Betreuungspersonen)
-
Klare Regeln für Umkleiden, Duschen und Fahrten
-
Elterninformation und -einbindung
-
Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen für ihre Rechte
7. Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz
Die TSG BONN benennt mindestens eine Kinder- und Jugendschutzbeauftragte Person.
Aufgaben:
-
vertrauliche Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende
-
Koordination bei Verdachtsfällen
-
Dokumentation und Weiterleitung gemäß Meldeketten
Kontakt:
Name: Selcuk Kahveci
E-Mail: tsg-bonn@hotmail.com
8. Vorgehen bei Verdachtsfällen
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt:
-
Ruhe bewahren und Beobachtungen dokumentieren
-
Keine Alleingänge, keine Konfrontation mit der beschuldigten Person
-
Information der Kinderschutzbeauftragten der TSG BONN
-
Einschaltung externer Fachstellen (z. B. Jugendamt, FVM-Ansprechstellen)
Der Schutz des Kindes steht immer an erster Stelle.
9. Kooperation mit externen Stellen
Die TSG BONN arbeitet bei Bedarf zusammen mit:
-
Fußball-Verband Mittelrhein (FVM)
-
Jugendamt der Stadt Bonn
-
Beratungsstellen für Kinder- und Jugendschutz
10. Veröffentlichung und Weiterentwicklung
Dieses Kinder- und Jugendschutzkonzept wird:
-
allen Trainer:innen und Betreuer:innen zur Verfügung gestellt
-
Eltern und Mitgliedern transparent zugänglich gemacht
-
regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert
