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Gewaltschutzkonzept

Stand: 01.01.2026

1. Einleitung

Die TSG BONN steht für Integration, Inklusion, Fairness und Respekt durch Sport. Besonders die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen ist ein zentraler Bestandteil unserer Vereinsarbeit. Dieses Gewaltschutzkonzept dient dazu, alle Mitglieder vor körperlicher, seelischer, sexualisierter und verbaler Gewalt zu schützen und klare Handlungsleitlinien für Prävention und Intervention bereitzustellen.

2. Ziele des Gewaltschutzkonzeptes

  • Schutz aller Vereinsmitglieder vor jeder Form von Gewalt

  • Sensibilisierung von Trainer:innen, Betreuer:innen, Ehrenamtlichen und Funktionsträger:innen

  • Schaffung klarer Zuständigkeiten und transparenter Meldewege

  • Förderung einer Kultur des Hinsehens und des respektvollen Miteinanders

  • Prävention durch klare Regeln und Schulung

3. Geltungsbereich

Dieses Gewaltschutzkonzept gilt für:

  • alle Mitglieder der TSG BONN

  • alle Trainer:innen, Übungsleiter:innen und Betreuer:innen

  • den Vorstand und alle Funktionsträger:innen

  • Eltern, Erziehungsberechtigte sowie externe Dienstleister im Rahmen von Vereinsaktivitäten

Es findet Anwendung bei allen Vereinsangeboten, Trainings, Wettkämpfen, Veranstaltungen, Ausflügen und Online-Aktivitäten.

4. Formen von Gewalt

Gewalt kann in unterschiedlichen Formen auftreten, unter anderem:

  • Körperliche Gewalt (z. B. Schlagen, Treten, Festhalten)

  • Psychische Gewalt (z. B. Beleidigungen, Drohungen, Ausgrenzung, Mobbing)

  • Sexualisierte Gewalt (z. B. unangemessene Berührungen, Kommentare, Grenzverletzungen)

  • Verbale Gewalt (z. B. diskriminierende oder herabwürdigende Sprache)

  • Digitale Gewalt (z. B. Cybermobbing, unangemessene Nachrichten oder Bildverbreitung)

5. Grundsätze und Verhaltenskodex

Die TSG BONN verpflichtet sich zu folgenden Grundsätzen:

  • Respektvoller und wertschätzender Umgang miteinander

  • Wahrung persönlicher Grenzen

  • Keine Toleranz gegenüber Gewalt, Diskriminierung oder Machtmissbrauch

  • Transparenz im Umgang mit Nähe und Distanz

  • Vorbildfunktion aller Trainer:innen und Verantwortlichen

Alle Trainer:innen und Betreuer:innen verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodexes und erkennen das Gewaltschutzkonzept verbindlich an.

6. Präventionsmaßnahmen

Zur Vorbeugung von Gewalt setzt die TSG BONN folgende Maßnahmen um:

  • Benennung einer Ansprechperson für Gewaltschutz

  • Sensibilisierung und regelmäßige Information der Trainer:innen und Betreuer:innen

  • Klare Regeln für Training, Umkleiden, Fahrten und Kommunikation

  • Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, wo immer möglich

  • Förderung einer offenen Gesprächskultur mit Kindern und Jugendlichen

  • Empfehlung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Trainer:innen im Kinder- und Jugendbereich

7. Ansprechpersonen und Zuständigkeiten

Die TSG BONN benennt mindestens eine Gewaltschutzbeauftragte bzw. einen Gewaltschutzbeauftragten.

Aufgaben:

  • Entgegennahme von Hinweisen und Beschwerden

  • Erste Einschätzung von Vorfällen

  • Koordination weiterer Schritte

  • Zusammenarbeit mit dem Vorstand und ggf. externen Fachstellen

Kontaktdaten werden vereinsintern bekannt gemacht.

8. Meldewege und Beschwerdemanagement

  • Hinweise auf Gewalt können persönlich, telefonisch oder schriftlich gemeldet werden

  • Meldungen werden vertraulich behandelt

  • Betroffene entscheiden selbst, wie weit sie gehen möchten

  • Bei akuter Gefahr wird unverzüglich gehandelt

Niemand darf wegen einer Meldung benachteiligt werden.

9. Vorgehen bei Verdachtsfällen und Vorfällen

Bei Verdacht auf Gewalt gilt:

  1. Ruhe bewahren und Situation ernst nehmen

  2. Gespräch mit der betroffenen Person führen (ohne Druck)

  3. Dokumentation des Vorfalls

  4. Information der Ansprechperson für Gewaltschutz

  5. Gemeinsame Entscheidung über weitere Schritte

Bei schweren Vorfällen oder Verdacht auf Straftaten werden externe Stellen (z. B. Jugendamt, Polizei, Fachberatungsstellen) einbezogen.

10. Schutz der Betroffenen

  • Wohl der betroffenen Person hat oberste Priorität

  • Schutz vor weiterer Gefährdung

  • Wahrung der Privatsphäre

  • Unterstützung durch Vertrauenspersonen

11. Sanktionen

Bei Verstößen gegen dieses Gewaltschutzkonzept können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Ermahnung oder Gespräch

  • Temporärer Ausschluss von Vereinsangeboten

  • Entzug von Funktionen oder Trainer:innen-Tätigkeiten

  • Vereinsausschluss

Der Vorstand entscheidet über Maßnahmen unter Berücksichtigung der Satzung.

12. Evaluation und Weiterentwicklung

Das Gewaltschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Rückmeldungen von Mitgliedern, Trainer:innen und Eltern werden dabei berücksichtigt.

13. Inkrafttreten

Dieses Gewaltschutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstands der TSG BONN in Kraft und ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich.

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